Pauschbesteuerung

Pauschbesteuerung
Pauschalbesteuerung; in besonderen Ausnahmefällen zulässige Form der Besteuerung in Form der Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen zu zahlenden  Pauschbetrages.
- 1. Einkommen- und Körperschaftsteuer: P. für die ausländischen Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuern bes. schwierig ist (§ 34c V EStG, § 26 VI KStG). P. für die inländischen Einkünfte  beschränkt Steuerpflichtiger, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte bes. schwierig ist (§ 50 VII EStG).
- 2. Lohnsteuer: (1) P. im Rahmen der  Nachversteuerung von Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer (§ 19a II EStG; § 7 I LStDV); (2)  Pauschalierung der Lohnsteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Pauschalbesteuerung — ⇡ Pauschbesteuerung …   Lexikon der Economics

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