- Pauschbesteuerung
- Pauschalbesteuerung; in besonderen Ausnahmefällen zulässige Form der Besteuerung in Form der Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen zu zahlenden ⇡ Pauschbetrages.- 1. Einkommen- und Körperschaftsteuer: P. für die ausländischen Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuern bes. schwierig ist (§ 34c V EStG, § 26 VI KStG). P. für die inländischen Einkünfte ⇡ beschränkt Steuerpflichtiger, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte bes. schwierig ist (§ 50 VII EStG).- 2. Lohnsteuer: (1) P. im Rahmen der ⇡ Nachversteuerung von Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer (§ 19a II EStG; § 7 I LStDV); (2) ⇡ Pauschalierung der Lohnsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.